- Die Papierkörbe sind für den Abfall angebracht, der unterwegs anfällt. In ihnen darf kein Hausmüll entsorgt werden. Hinein gehören zum Beispiel Kaugummis, Papiertaschentücher und ausgebrannte Zigaretten. Ein Großteil der Papierkörbe in den Innenstadtbereichen ist mit gesonderten Einwürfen für ausgebrannte Zigaretten ausgestattet.
- Nicht in die Papierkörbe gehören zum Beispiel, Hausmülltüten, Wertstoffe wie Altglas, Altpapier und Leichtverpackungen sowie brennende Zigaretten. Hausmüll ist unbedingt in der Restmülltonne zu entsorgen. Für Wertstoffe sind die Sammelbehälter an den mehr als 440 Depotcontainer-Standplätzen im Stadtgebiet gedacht.
- Je nach Standort und Nutzerfrequenz fassen die öffentlichen Papierkörbe zwischen 45 und 100 Liter Abfall und werden in Innenstadtlagen zum Teil mehrmals täglich geleert. Zum Schutz vor Verschmutzung, Farbspray und Aufklebern sind sie mit einer Anti-Graffiti-Beschichtung und mit Noppen ausgestattet.
- Wer die Papierkörbe zweckgemäß nutzt und keinen Abfall auf Straßen, Plätzen und Wegen liegenlässt, trägt dazu bei, Wuppertal für uns alle sauber zu halten.
- Wenn Sie zur Miete wohnen: Die Reinigungs- bzw. Winterdienstpflicht kann per Mietvertrag vom Eigentümer auf den Mieter bzw. Anlieger übertragen werden.
- Zur Straßenreinigung der Fahrbahn und Gehwege gehört dabei die Entfernung von Verunreinigungen, die die Hygiene oder das Stadtbild erheblich beeinträchtigen oder den Verkehr gefährden.
- Staubentwicklung ist beim Reinigen zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach der Reinigung sofort zu entfernen und dürfen nicht auf die Fahrbahn, in Straßenrinnen, Straßengräben oder in Entwässerungsanlagen gefegt werden. Zur Fahrbahn gehören auch Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten.
- Die Reinigungspflicht für die Wege und Treppen in Reinigungsklasse D liegt bei der Stadt. In Fußgängerstraßen (zum Beispiel Fußgängerzonen) und Straßen, in denen Fahrbahn und Gehweg nicht voneinander getrennt sind (zum Beispiel in Bereichen, die das Wohnumfeld verbessern, oder in verkehrsberuhigten Bereichen), ist hingegen durch die Anliegerinnen und Anlieger ein mindestens 1 Meter breiter Streifen für Fußgänger zu reinigen.
- Was gehört zum Gehweg? Dazu zählen eigeständige Gehwege, einschließlich öffentlicher Treppen sowie alle Straßenteile, die erkennbar von der Fahrbahn abgesetzt sind und deren Benutzung durch Fußgänger und Fußgängerinnen vorgesehen oder geboten ist.
- Grundsätzlich wichtig: Außergewöhnliche Verunreinigungen im Verkehrsraum sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Die Reinigungspflicht für den Anlieger und die Anliegerin besteht aber weiterhin. Wer dabei der Reinigungs- bzw. Winterdienstpflicht nicht nachkommen kann oder möchte, muss für Ersatz zu sorgen. Andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
- In Wuppertal fallen im Herbst große Mengen Laub an. Im Rahmen der Straßenreinigung entfernt der ESW das Laub von den Fahrbahnen und Gehwegen. In den Straßen, in denen die Anlieger das gesamte Jahr für die Gehweg- oder Fahrbahnreinigung zuständig sind, sind sie auch für die Entfernung des Laubs von Straßenbäumen und des entstehenden Schmutzes verantwortlich.
- Um den Verkehr nicht zu gefährden und die Straßenreinigung nicht zu verzögern, darf das Laub aus den Gärten und Vorgärten nicht auf die Fahrbahn oder den Gehweg gefegt werden. Bei hohem Laubaufkommen sind die Kehrmaschinen schneller als gewöhnlich gefüllt und müssen daher häufiger geleert werden.
- Eingesammeltes Laub kann in der Biotonne entsorgt oder im eigenen Garten gemulcht oder kompostiert werden. Für größere Laubmengen bietet der ESW in Zusammenarbeit mit der AWG in der Herbstzeit einen kostenlosen Laubsammelservice an, bei dem Laub aus privater Hand zum telefonisch vereinbarten Termin abgeholt wird.
- Der ESW-Winterdienst kümmert sich um öffentliche Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger. Die Anlieger sind gemäß Straßenreinigungssatzung in der Pflicht, sobald es um das Räumen und Streuen von Verkehrswegen in privater Hand geht. Der Eigentümer einer Immobilie kann den entsprechenden Winterdienst vor der Haustür seinen Mieterinnen und Mietern übertragen.
- Kommt es auf glatten Wegen, die im Rahmen dieser Pflichtaufgabe nicht geräumt oder gestreut worden sind, zu Unfällen, haftet hier der jeweils Verantwortliche für den Winterdienst.
- In Wuppertal sind die Verkehrswege bei Winterwetter täglich von 7 bis 20 Uhr zu räumen bzw. zu streuen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am nächsten Morgen, werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr, zu beseitigen.
- Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und Eis- und Schneeglätte sind sie entsprechend zu bestreuen.
- In Fußgängerstraßen und Straßen, bei denen keine Trennung von Fahrbahn und Gehweg vorhanden ist, (zum Beispiel in wohnumfeldverbesserten oder verkehrsberuhigten Bereichen), ist durch die Anlieger oder Anliegerinnen ein mindestens 1 Meter breiter Streifen für den Fußgängerverkehr vom Schnee freizuhalten und zu bestreuen.
- An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse müssen die Gehwege so vom Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang zu und von den Bussen des ÖPNV sowie zu ggf. vorhandenen Haltestelleneinrichtungen (Wartehäuschen) gewährleistet ist.
- Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
- Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
- Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.
- Als Streugut darf nur abstumpfendes Material wie zum Beispiel Split, Sand oder Asche zum Einsatz kommen.
- Abtauendes Material wie Streusalz ist nur in Ausnahmefällen und bei massiver Gefahr durch Glatteis erlaubt, wenn abstumpfende Mittel nicht helfen.
Reinigungsbezirke: In Wuppertal ist die Reinigung von Fahrbahnen und Gehwegen dezentral geregelt. Die ESW-Teams sind in insgesamt 11 Bezirken unterwegs:
- Elberfeld Nord
- Elberfeld West
- Barmen und Unterbarmen
- Oberbarmen
- Cronenberg
- Uellendahl und Katernberg
- Wichlinghausen
- Langerfeld und Beyenburg
- Vohwinkel
- Innenstadt Barmen
- Innenstadt Elberfeld
Reinigungstage: In der Straßenreinigungssatzung ist nur die Häufigkeit der Reinigung, aber kein bestimmter Tag und keine feste Uhrzeit festgelegt. Organisatorisch sind beim ESW feste Reinigungstage für die jeweiligen Straßen eingeplant, können sich aber auch verschieben, etwa aufgrund von Feiertagen oder aus logistischen Gründen.